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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung – Versicherte Gefahren

Die Wohngebäudeversicherung sichert das Gebäude eines Immobilienbesitzers vor äußeren Gefahren ab. Wenn ein Schaden durch eine der versicherten Gefahren entsteht, erstattet die Versicherung die entstandenen Kosten für die Reparatur. Auch bei einem Komplettschaden des Gebäudes muss die Versicherungsgesellschaft im Versicherungsfall dafür aufkommen.

Es stellt sich nun die Frage, welche Gefahren alles in den Versicherungsschutz fallen. Die wohl wichtigste Absicherung ist der Schutz vor einem Brand. Es kommt sehr häufig vor, dass ein Haus Feuer fangen kann. Wenn man nicht rechtzeitig reagiert und die Feuerwehr ruft, kann es schnell zu einem Komplettschaden kommen.

Weitere versicherte Gefahren sind zum Beispiel die bei einem Unwetter auftretenden Naturgewalten. Dazu zählen Sturm, Hagel oder Blitzeinschläge. Entsteht ein Gebäudeschaden durch einen Sturm, muss eine entsprechende örtliche Windgeschwindigkeit bei der Wohngebäudeversicherung nachgewiesen werden, damit eine Leistung ausgezahlt werden kann. Die Windgeschwindigkeiten werden in der Regel beim örtlichen Wetteramt erfasst und gemessen. Bei einem Blitzschlag ist es wichtig, dass der Blitz direkt auf das versicherte Wohngebäude eingeschlagen hat. Für Überspannungs- oder Kurzschlussschäden gibt es normalerweise keinen Versicherungsschutz. Nur wenn auf dem versicherten Grundstück andere Schadensarten durch den Blitzeinschlag entstanden sind, besteht auch bei Überspannungen eine Absicherung. Man hat allerdings die Möglichkeit solche Überspannungsschäden durch eine sogenannte Überspannungsklausel in die Wohngebäudeversicherung mit einzuschließen.

Darüber hinaus fallen in die Grundabsicherung der Wohngebäudeversicherung Schäden, die durch eine Implosion oder Explosion entstanden sind. In den Versicherungsbedingungen steht, dass eine Explosion eine ruckartige Ausdehnung von Gasen und Dämpfen ist. Bei einem Gebäude kann es vor allem zu Explosionen in Rohrleitungen durch Druckunterschiede kommen. Eine Implosion ist eine genau entgegengesetzte Kraftäußerung. Dabei kommt es zu einem plötzlichen Zusammenfall eines Hohlkörpers, wenn innerhalb des Hohlkörpers ein Unterdruck entsteht und der Druck von außen größer ist.

Daneben sind noch Leitungswasserschäden mitversichert, die durch Brüche an Rohren bzw. Wasserleitungen entstanden sind. Meist handelt es sich hierbei um frostbedingte Schäden. Daher sollte man als Immobilienbesitzer darauf achten, dass während der Winterzeit die Wasserleitungsrohre regelmäßig genutzt werden, damit es nicht gefrieren kann. Nur wenn die Vorsorgepflichten erfüllt werden, leistet auch die Wohngebäudeversicherung für den entstandenen Schaden.