Hausratversicherung
Die Hausratversicherung – der Klassiker fürs Eigenheim
Die Hausratversicherung gehört im Repertoire der meisten Gesellschaften zu den optionalen Versicherungen. Eine Hausratversicherung halten Experten in der Regel nur dann für empfehlenswert, wenn auf dem Grundstück des Versicherten tatsächlich wertvolle Gegenstände gibt, die vor Diebstahl geschützt werden sollen.
Studenten, die über eine bescheidene Ein-Zimmer-Wohnung verfügen brauchen wohl keine Hausratversicherung. Wer jedoch einige Wertgegenstände in den vier Wänden stehen hat, sollte sich auf jeden Fall die Vorteile der Hausratversicherung ansehen. Für Viele mag die Hausratversicherung überflüssig erscheinen – bei Diebstahl ist wohl jeder Versicherte dankbar für die Police.
Eine der größten Vorteile der Hausratversicherung ist die weltweite Absicherung. Nimmt der Sohn beispielsweise beim Familienurlaub den teuren Laptop mit und wird dieser schließlich gestohlen, leistet die Versicherung Wertersatz.
Ein weiterer Vorteil der Hausratversicherung ist die Festlegung einer bestimmten Versicherungssumme. Dabei sollte jeder quadrat-Meter eines Grundstückes mit einem bestimmten Geldbetrag versichert sein. Dabei sind die Beiträge der Police oft sehr gering.
Welcher Schaden wird nun erstattet? Besonders in der Urlaubszeit legen die Versicherer unterschiedliche Maßstäbe bei der Werterstattung an. Während z.B. einige Versicherer Wert darauf legen, dass die Rolläden im Urlaub geschlossen werden um keine Einbrecher anzulocken, wollen andere Versicherer hochgezogene Rollläden, damit keine Einbrecher auf die Idee kommen, dass die Hauseigentümer im Urlaub sind.
Wer bereits eine Hausratversicherung hat, sollte vor jedem Urlaub einzelne Details mit dem Versicherungsunternehmen absprechen. Denn eben einzelne, wichtige Details können über die Erstattung des Sachschadens entscheiden.
Ist der Schaden erst einmal da, sollten sich die Versicherten ruhig verhalten und den Einbruch mit Foto- und Videoaufnahmen dokumentieren und schriftlich festhalten, welche Gegenstände nun gestohlen wurden. Dabei sollten sie den Fall erst mündlich und dann schriftlich melden. Alle Aussagen des Versicherungsunternehmens sollten sich die Versicherungsnehmer in Schriftform geben lassen.
Bei der Hausratversicherung zu betrügen lohnt sich kaum, deshalb sollten die Versicherten von einem Versuch absehen. Zu oft, wurde beim Kunden A ein Wertgegenstand vom Freund oder Bekannten des Kunden A entwendet.
Wer eine Erstattung von seinem Versicherungsunternehmen im Schadensfall erwartet, sollte beachten, dass bei fahrlässigem Verhalten die Versicherten in der Regel keinen Cent sehen. Wenn die Familie also im Urlaub ist und der Sohn beim Ausflug zum Strand vergisst das Zimmer abzuschließen und deshalb der Laptop gestohlen wird, kann die Familie damit rechnen, dass ihnen die Leistung verweigert wird.
Das wohl berühmteste Beispiel für fahrlässiges Handeln ist in diesem Fall das gekippte Fenster. Einige Versicherer setzen ein gekipptes Fenster mit einer weit geöffneten Haustür gleich, während andere Versicherungsunternehmen dies als leicht fahrlässiges Handeln bewerten.
Während das Unterscheiden von stark fahrlässigem und leicht fahrlässigem Handeln bis vor einigen Jahren den Versicherungsunternehmen überlassen war, müssen die Unternehmen sich seit der Reform vor einigen Jahren an gewissen Maßstäbe halten. Irrtümer und Fehler die auf menschliche Verhaltensweisen zurückzuführen sind, lassen sich eher in die Sparte leicht fahrlässig einordnen.
Insgesamt ist eine Hausratversicherung also für diejenigen zu empfehlen, die bei einem Einbruch ihre gestohlenen Wertgegenstände erstattet haben möchten und die Gegenstände von überdurchschnittlich hohem Wert besitzen. Die Vorteile liegen bei der geringen Beitragshöhe und vor allem der weltweiten Absicherung. Ob nun in Florida, Buenos Aires oder Gelsenkirchen – der Stereoanlage wird bei Diebstahl überall erstattet.


